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In der Gynäkologie und Geburtshilfe ist die Ultraschalluntersuchung ein zentrales Instrument der Diagnostik. In unserer Praxis benutzen wir modernste 3D/4D Ultraschallgeräte. Kleinste Veränderungen der Brust können – lange bevor sie tastbar sind – mittels hochauflösenden Ultraschalls entdeckt werden. Der Vaginalultraschall erlaubt eine genaue Beurteilung von Gebärmutter und Eierstöcken, welche mittels Tastuntersuchung nicht in der Weise möglich wäre. In der Geburtshilfe ermöglicht uns die Ultraschalluntersuchung den Blick zum Kind: Wenn der Embryo erst wenige Millimeter groß ist, kann bereits der Herzschlag dargestellt werden. Im weiteren Schwangerschaftsverlauf lassen sich das Wachstum des Kindes überwachen und mögliche Fehlbildungen entdecken. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über unser Angebot.
Von der Scheide aus können mittels Ultraschall Gebärmutter, Gebärmutterschleimhaut und Eierstöcke sowie das kleine Becken und die Blase beurteilt werden. Selbst große Zysten oder Tumoren der Eierstöcke sind oft aufgrund ihrer Lage im Bauchraum trotz langjähriger Erfahrung nicht tastbar. Zusätzlich erlaubt der Ultraschall bereits eine erste Einordnung des Befundes (Handelt es sich um eine einfache Zyste, die beobachtet werden kann, oder sollte eine zügige Abklärung des auffälligen Befundes erfolgen?). Myome können im Wachstum überwacht und im Falle einer notwendigen Operation kann die geeignete Operationsmethode u.a. anhand des Ultraschallbildes (Lage und Größe der Myome) besprochen werden.
Der Brustultraschall dient zum einen der raschen Abklärung von Tastbefunden zum anderen als Vorsorgeuntersuchung ganz ohne Tastbefund. Er ist nicht als Ersatz für die Mammographie sondern in Ergänzung zu ihr zu sehen. Zum Ultraschallgebiet gehört neben der Brust auch der Lymphabfluss über die Achselhöhle. Da der Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung der Frau darstellt, ist eine Ultraschalluntersuchung gerade auch in der Vorsorgesituation oft als sinnvoll zu erachten.
Wir benutzen in unserer Praxis modernste, hochauflösende 3D/4D-Ultraschallgeräte. Drei Ultraschall- Screeninguntersuchungen sind Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinie. Im ersten Schwangerschaftsdrittel werden unter anderem die korrekte Lage des Embryos in der Gebärmutter, die Anzahl der Embryonen (Einling oder Mehrlinge), die Herzaktion und die Größe des Kindes und damit der genaue Entbindungstermin bestimmt.
Im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgt nach Absprache mit der Patientin eine genauere Beurteilung der Organe des Kindes. Im letzten Schwangerschaftsdrittel liegt der Schwerpunkt unter anderem auf der Beobachtung des kindlichen Wachstums, aber auch Fruchtwasser, Placenta und Organfunktionen sind mit im Fokus. Sollten sich Auffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf ergeben oder auf Patientenwunsch hin als Selbstzahlerleistung, führen wir zudem natürlich jederzeit weitere Ultraschalluntersuchungen durch.
Ein Farbdopplerultraschall kann zur Überprüfung der Blutversorgung von Kind und Placenta ab der 24. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, um den kindlichen Zustand noch besser beurteilen zu können. Hier wird der Blutfluss an Nabelschnur, kindlichen und mütterlichen Gefäßen gemessen. Die Ergebnisse geben Aufschluss über eine mögliche Minderversorgung des Kindes. Auch bei drohender Präeklampsie (= Schwangerschaftsvergiftung) wird der Dopplerultraschall als ein Parameter herangezogen.